Das Kindergeld
Im September hat der Bundesfinanzhof ein Urteil bekräftigt, demnach ein volljähriges Kind, das auf Arbeitssuche ist, das Kindergeld nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erhält.
Unter anderem muss die Arbeitslosenmeldung alle drei Monate bei der Agentur für Arbeit erfolgen, bei der ein Nachweis über die eigenen Bemühungen zur Arbeitssuche erbracht werden muss.
Bislang wurde das Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr gezahlt, wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung oder einem Studium befindet und das Einkommen nicht über eine gewisse Grenze hinausgeht.
Diese Altersgrenze wird allerdings auf 25 Jahre herabgesetzt, wobei auch hier in Ausnahmefällen, wie Ausbildung, Studium oder Wehrdienst weiterhin über die 25 Jahre hinaus gezahlt wird.
Das Kindergeld wurde 1936 in Deutschland eingeführt und wird seit 1961 von der Bundesanstalt für Arbeit, die heute unter dem Namen Agentur für Arbeit bekannt ist, ausgezahlt.
Im Vergleich zu heute gab es im Jahr 1978 zum Beispiel für das dritte Kind gerade mal 150 DM, heute bekommt man ab dem dritten Kind 154 Euro und ab 2009 sogar 164 Euro.







